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Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck
Damit Sie sich optimal auf einen Flug vorbereiten können, sollten Sie sich genau über Einreise- und Handgepäcksbestimmungen informieren.
Als Reaktion auf die im August 2006 in London vereitelten Terroranschläge wurden Beschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck erlassen. Es dürfen nur noch Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von max. 100 ml mitgeführt werden. Dies müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren, max. 1 Liter fassenden Plastikbeutel verpackt werden.
Ebenfalls unter diese Bestimmung fallen Gels, Pasten, Zahnpasta, Haargel, Getränke, Parfum, Rasierschaum, Aerosole und weitere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.
Ausnahmen gibt es für medizinisch notwendige Artikel. Gleiches gilt auch für Babynahrung. Weitere Informationen finden Sie z.B. auf www.flughafen-graz.at .
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